Autel MaxiSYS Ultra Diagnosetester

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Anbieter : Autel

Produktart : Interface

Artikelnummer : AUTMSU

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Das Autel MaxiSys Ultra ist Autels fortschrittlichstes Diagnosesystem mit vielen Zusatzfunktionen. Mit der Erkennung der Fahrgestellnummer ist ein vollständiger automatischer Scan problemlos möglich. Bei CAN-unterstützten Fahrzeugen zeigt der Ultra eine grafische Übersicht des CAN-Netzwerks mit allen einzelnen Steuergeräten, inklusive Status und etwaigen Fehlercodes. Das Ultra bietet technische Service-Bulletins, Reparaturhinweise und einen geführten Komponententest, um den Techniker durch den Prozess vom Fehlercode bis zur Reparatur zu unterstützen. Für den Komponententest nutzen Sie das VC M I (Vehicle Communicaten). Dienstbarkeitsschnittstelle ). Das VCMI dient nicht nur als Kommunikationsschnittstelle, sondern auch als Oszilloskop, Multimeter, Wellenformgenerator und CAN-BUS-Tester. Das MaxiSys ULTRA ist Autels einziges Diagnosesystem mit Split-Screen-Funktion. Sie müssen eine Diagnose nicht mehr abbrechen, um einen anderen Bildschirm aufzurufen, und sparen viel Zeit.

Der MaxiSys Ultra bietet eine beispiellose Fahrzeugabdeckung für mehr als 80 Automarken, darunter Tesla, McLaren und mehrere andere Supersportwagen.

Updates im dritten Jahr mit 50 % Rabatt

Beim Kauf eines Autel MaxiSys erhalten Sie jetzt ein 2-Jahres-Software-Abonnement zur Aktualisierung der Diagnosesoftware. Sie können jetzt ein drittes Jahr Software-Updates mit 50 % Rabatt bestellen. Sie zahlen 647,50 € statt 1.295 € zzgl. MwSt.

Nach Ablauf des Software-Abonnements können Sie keine neue Diagnosesoftware mehr herunterladen. Sie können mit der bereits vorhandenen Software weiterarbeiten. Das MaxiSys kann daher auch ohne aktives Update-Abonnement genutzt werden. Online-Funktionen funktionieren nur mit einem aktiven Software-Abonnement.

Sehen Sie sich das Einführungsvideo des Autel MaxiSys Ultra an

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Baumdiagramm mit dem Autel MaxiSys Ultra

Schnellere Diagnose

Wie die anderen MaxiSys-Systeme bietet auch das MaxiSys Ultra die Möglichkeit, die VIN-Nummer per OBD auszulesen oder das Fahrzeug manuell auszuwählen. Der Ultra verfügt über eine neue Funktion. Scannen Sie die VIN-Nummer mit der Kamera des MaxiSys-Tablets, um das Fahrzeug leicht zu identifizieren.

Bei unterstützten Fahrzeugen zeigt ein AutoScan ein Baumdiagramm des CAN-BUS-Netzwerks. Bewerten Sie den Status der einzelnen Systeme auf einer Seite anhand von Farbcodes. Wählen Sie ein einzelnes Modul aus, um Fehlercodes und weitere Details anzuzeigen.

Umfangreiche Informationsdatenbank

  • Technische Service-Bulletins
  • OE-Reparaturtipps
  • Informationen zur OE-Reparatur
  • OE-Reparaturhistorie
  • Geführter Komponententest

Datenbank_Ultra

MaxiSys-Schulung

Für den Umgang mit dem MaxiSys ist grundsätzlich keine Schulung erforderlich. Besonders wenn Sie schon länger mit Diagnosegeräten arbeiten, kommen Sie mit dem MaxiSys problemlos zurecht. Wir stellen jedoch fest, dass MaxiSys-Nutzer nicht immer alle Möglichkeiten der Systeme voll ausschöpfen.

Allgemeine Schulung

Bei dieser Schulung werden (fast) alle Funktionen des MaxiSys besprochen. Im Mittelpunkt stehen dabei die Diagnosestellung und die Durchführung von Servicefunktionen.

Schulung zum Codieren, Programmieren und Pass-Thru

Beim Austausch von Komponenten ist manchmal eine Programmierung oder Codierung erforderlich, mit oder ohne Pass-Thru. In dieser Schulung besprechen wir die Möglichkeiten und Unmöglichkeiten beim Einsatz des Autel MaxiSYS.

Beide MaxiSys-Schulungen werden an verschiedenen Standorten angeboten.

Weitere Informationen zu den Diagnoseschulungen finden Sie hier.

Lieferzeit: Ein paar Tage.

Artikel 1: Allgemeines

1. In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird Priemus Diagnosetechniek BV mit Sitz in Flevodwarsweg 9, 2318 BW in Leiden als Priemus bezeichnet.

2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote von und Verträge mit Priemus.

3. Priemus kann zusätzlich zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zusätzliche Geschäftsbedingungen anwenden, die speziell auf die Art des Geschäfts oder die Art der Arbeit zutreffen. Die Zusatzbedingungen sind Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

4. Ein Kunde, der mit Priemus einmalig einen Vertrag nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossen hat, erklärt sich mit der Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen stillschweigend einverstanden, sofern Bestellungen mündlich, schriftlich oder digital aufgegeben werden , telegraphisch oder per Telex werden von ihm nachträglich erteilt.

Artikel 2: Zitate

1. Angebote sind freibleibend, sofern sich aus dem Angebot nichts anderes ergibt.

2. Preislisten und Preisangaben von Priemus sind keine Angebote.

Artikel 3: Zustandekommen der Vereinbarung

1. Verträge kommen erst durch Auftragsannahme durch Priemus zustande. Priemus ist berechtigt, Bestellungen oder Aufträge ohne Angabe von Gründen nicht oder nur unter der Bedingung anzunehmen, dass die Lieferung per Nachnahme oder Vorauskasse erfolgt; in diesem Fall wird der Kunde darüber informiert.

Artikel 4: Bilder

1. Alle in Preislisten und Broschüren enthaltenen Abbildungen, Zeichnungen, Angaben zu Gewichten, Abmessungen, Farben usw. sind nur annähernd und können kein Grund für eine Entschädigung und/oder Auflösung sein.

Artikel 5: Preise

1. Die Lieferung der Waren von Priemus erfolgt zu den Preisen, die am Tag der Versendung ab dem Lager von Priemus gelten. Die Leistungen von Priemus werden zu dem Preis erbracht, den Priemus in üblicher Weise nach Erbringung der Leistungen berechnet.

2. Für alle Bestellungen kann ein Betrag für Versand, Nachnahme und Verwaltungskosten berechnet werden. Diese Kosten gehen zu Lasten des Kunden, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Artikel 6: Versand/Lieferung

1. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, bestimmt Priemus die Versandart. Hat Priemus die Versandart gewählt, erfolgt der Versand der Ware auf Gefahr von Priemus. Der Kunde trägt die Gefahr der Ware ab dem Zeitpunkt, an dem die Ware zum Empfang an der angegebenen Adresse bereitgestellt wird.

2. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware bei Lieferung in Empfang zu nehmen. Andernfalls lagert die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden.

3. Für den Fall, dass der Kunde die Ware trotz Aufforderung nicht innerhalb von drei Monaten an dem von Priemus zu bestimmenden Lagerort abgeholt hat, ist Priemus berechtigt, die Ware nach ihrer Wahl freihändig oder öffentlich zu verkaufen aus dem Erlös zurückzufordern. Alles, was es vom Kunden verlangen kann, unbeschadet der Rechte, die Priemus zustehen.

4. Sie haben das Recht, innerhalb einer Frist von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten. Die Widerrufsfrist endet 14 Tage nach dem Tag der Lieferung. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. schriftlich per Post, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie Ihre Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen des Widerrufs: Wenn Sie den Vertrag widerrufen, erhalten Sie alle bis dahin geleisteten Zahlungen einschließlich der Lieferkosten zurück (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben). (Lieferung durch uns) unverzüglich und in jedem Fall spätestens 14 Tage nach der Mitteilung Ihrer Entscheidung, vom Vertrag zurückzutreten, bei uns abzugeben. Für die Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, mit dem Sie die ursprüngliche Transaktion getätigt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet

Artikel 7: Lieferbedingungen

1. Die Lieferfrist beginnt mit der Einigung über alle technischen Einzelheiten und dem Eingang aller für die Vertragsdurchführung erforderlichen Informationen bei Priemus.

2. Angegebene Lieferzeiten gelten als annähernd.

3. Die vereinbarten Lieferfristen führen nach deren Ablauf nicht dazu, dass Priemus von Rechts wegen in Verzug gerät, sondern es bedarf hierfür stets einer weiteren schriftlichen Inverzugsetzung, wobei Priemus eine Frist von mindestens 14 Tagen zur Erfüllung seiner Verpflichtungen eingeräumt wird.

4. Die Überschreitung einer Lieferfrist berechtigt den Kunden niemals zu Schadensersatz, Vertragsauflösung oder anderen Klagen gegen Priemus. Etwas anderes gilt nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Priemus oder seinen leitenden Angestellten oder bei einer Überschreitung der Lieferfrist um mehr als drei Monate. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag aufzulösen, jedoch ohne Anspruch auf Schadensersatz.

Artikel 8: Lieferungen nach Genehmigung

1. Die von Priemus gelieferten Waren gelten nur dann als Ausstellungssendungen für Messen, Ausstellungen und andere von Priemus anzugebende Zwecke, wenn Priemus dies zuvor schriftlich bestätigt hat.

2. Sämtliche Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für Sichtsendungen, wobei davon ausgegangen wird, dass der Kunde die gelieferte Ware für sich selbst bestellt hat und der Kunde den zu diesem Zeitpunkt gültigen Kaufpreis schuldet, wenn die Ware nicht unverzüglich danach geliefert wird nach Ablauf der in der Bestätigung genannten Frist auf Kosten und Gefahr des Kunden in der Originalverpackung und in dem Zustand, in dem Priemus diese Artikel an den Kunden geliefert hat, an die von Priemus angegebene Adresse zurückgesandt wurden.

Artikel 9: Zahlung

1. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, erfolgt die Zahlung in bar bei tatsächlicher Lieferung der Ware bzw. nach Erbringung der vereinbarten Leistungen. Wenn Priemus eine Rechnung sendet, muss die Zahlung innerhalb von acht Tagen nach Rechnungsdatum erfolgen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

2. Zahlungen des Kunden dienen stets der Begleichung der geschuldeten Zinsen und Kosten sowie der anschließenden Begleichung der fälligen Rechnungen, die am längsten offen sind, auch wenn der Kunde angibt, dass sich die Zahlung auf eine spätere Rechnung bezieht.

3. Hat der Kunde die Rechnung am Fälligkeitstag nicht in bar bezahlt, schuldet Priemus ohne vorherige Inverzugsetzung Zinsen in Höhe von 1,5 % pro Monat auf den offenen Betrag, wobei ein angefangener Monat als ganzer Monat gezählt wird.

4. Wenn der Kunde den fälligen Betrag nicht innerhalb der gesetzten Frist bezahlt hat und Priemus die Forderung auf gerichtlichem oder anderem Wege eingezogen hat, ist der Kunde verpflichtet, Priemus eine Entschädigung für die damit verbundenen Kosten gemäß dem Inkassosatz zu zahlen Niederländische Anwaltskammer, jedoch mit einem Mindestbetrag von 180 € pro Rechnung.

5. Bei verspäteter Zahlung ist Priemus berechtigt, die Erfüllung der vorliegenden und/oder anderer Verträge mit dem Kunden auszusetzen oder aufzulösen, ohne dass der Kunde Anspruch auf Schadensersatz oder Auflösung des Vertrags hat und unbeschadet des Rechts von Priemus auf Schadensersatz für etwaige Schäden des Gewinns und weiterer Folgeschäden.

6. Priemus ist jederzeit berechtigt, vom Kunden eine ausreichende Sicherheit für die Bezahlung der von Priemus zu erbringenden Leistungen zu verlangen, und zwar in einer von Priemus anzugebenden Weise.

7. Dem Kunden ist die Aufrechnung nicht gestattet.

8. Abgewickelte Reklamationen und/oder Gewährleistungsansprüche berechtigen nicht zu Zahlungsaufschub oder Teilzahlung.

9. Die Annahme von Wechseln erfolgt unter Berechnung von Diskontspesen und nur nach vorheriger Vereinbarung und nur zahlungshalber. Priemus übernimmt keine Gewähr für die rechtzeitige Vorlage der Wechsel.

10. Schecks, Wechsel und Fremdwährungen gelten erst nach Einlösung als Zahlung.

11. Priemus unterhält mit keinem seiner Kunden ein Kontokorrentverhältnis.

Artikel 10: Eigentums- und Pfandvorbehalt

1. Priemus behält sich ausdrücklich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung einschließlich der Erstattung sämtlicher Kosten und Zinsen auch früher und später erbrachter Lieferungen und Leistungen sowie etwaiger Schadensersatzansprüche wegen Leistungsmängeln vor gemacht.

2. Ohne schriftliche Zustimmung von Priemus ist es dem Kunden nicht gestattet, die Ware ohne schriftliche Zustimmung von Priemus zu veräußern, zu vermieten, zum Gebrauch zu überlassen oder außerhalb seines Unternehmens zu verbringen, zu verpfänden oder sonst wie zu belasten Priemus.

3. Der Kunde verpflichtet sich, Priemus die Ware auf erstes Anfordern von Priemus zur Verfügung zu stellen und ermächtigt Priemus oder von Priemus benannte Personen bereits jetzt unwiderruflich, den Ort, an dem sich die Ware befindet, zu betreten, um Sachen mitzubringen.

4. Gemäß den Bestimmungen unter 1 verschafft Priemus dem Kunden das Eigentum an den besagten Waren, sobald der Kunde alle seine Verpflichtungen erfüllt hat, jedoch vorbehaltlich des Pfandrechts von Priemus für andere Forderungen, die Priemus gegen den Kunden hat . Auf erstes Verlangen von Priemus wird der Kunde bei den in diesem Zusammenhang erforderlichen Maßnahmen mitwirken, unter Androhung einer Vertragsstrafe von 500 € für jeden Tag, den der Kunde dabei fahrlässig verbringt.

5. Waren oder Teile davon, die aufgrund eines Reparaturauftrags oder einer Garantie ersetzt werden, bleiben bzw. bleiben Eigentum von Priemus, bis alle Forderungen von Priemus gegenüber dem Kunden vollständig bezahlt sind.

Artikel 11: Beschwerden

1. Reklamationen im Allgemeinen und Reklamationen zu Rechnungen müssen innerhalb von acht Tagen nach Erhalt der Ware oder Rechnungen oder innerhalb von acht Tagen nach Feststellung eines Mangels der Ware oder des Mangels an der Ware schriftlich und unter genauer Beschreibung der Reklamation eingereicht werden entdeckt. Priemus bekannt gegeben werden. Nach Ablauf dieser Frist wird davon ausgegangen, dass Priemus seine Verpflichtungen ordnungsgemäß erfüllt hat und es wird davon ausgegangen, dass der Kunde die Waren und/oder Rechnungen als korrekt anerkennt.

2. Reklamationen berechtigen den Kunden niemals zur Zahlungseinstellung.

3. Hält Priemus eine Beschwerde für begründet, hat Priemus nach eigenem Ermessen das Recht: a. die Rechnung zu überprüfen und den Rechnungsbetrag entsprechend zu ändern; B. die gelieferten Waren durch Waren gleicher Spezifikation zu ersetzen oder zu reparieren, wobei die ersetzten Waren oder Teile an Priemus übergeben werden; C. die gelieferte Ware zurückzunehmen und den Vertrag unter Rückerstattung des vom Kunden gezahlten Rechnungsbetrags aufzulösen, ohne zu einer Entschädigung verpflichtet zu sein.

4. Gegebenenfalls hat der Kunde Priemus unverzüglich Gelegenheit zur Mängelbeseitigung zu geben.

5. Jede Rücksendung von Waren an oder vom Käufer erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers. Priemus nimmt Warenrücksendungen nur entgegen, wenn und soweit Priemus dieser Rücknahme vorab schriftlich zustimmt, und auch dann nur, wenn diese Waren in der Originalverpackung und in dem Zustand, in dem Priemus diese Waren geliefert hat, an die von Priemus angegebene Adresse geliefert werden zum Kunden.

6. Softwarelizenzen können niemals zurückgegeben werden.

Widerrufsrecht Sie haben das Recht, innerhalb einer Frist von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten. Die Widerrufsfrist endet 14 Tage nach dem Tag [1] . Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns [2] durch eine eindeutige Erklärung (z. B. schriftlich per Post, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist [3]. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie Ihre Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Folgen des Widerrufs: Wenn Sie den Vertrag widerrufen, erhalten Sie alle bis dahin geleisteten Zahlungen einschließlich der Lieferkosten zurück (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben). (Lieferung durch uns) unverzüglich und in jedem Fall spätestens 14 Tage nach der Mitteilung Ihrer Entscheidung zum Rücktritt vom Vertrag bei uns abzugeben. Für die Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, mit dem Sie die ursprüngliche Transaktion getätigt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Artikel 12: Garantie

1. Priemus gewährleistet die Qualität der von ihr nach bestem Wissen und Können erbrachten Dienstleistungen sowie die Zuverlässigkeit und Qualität der von ihr gelieferten Waren, mit der Maßgabe, dass die Garantie nicht über das im Folgenden Gesagte hinausgeht Bestimmungen. .

2. Auf gelieferte Schnittstellen wird eine Garantie von 1 Jahr ab Rechnungsdatum gewährt, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

3. Hat der Kunde Priemus einen Reparaturauftrag erteilt und den Liefergegenstand nicht innerhalb von drei Monaten nach Ausstellungsdatum gegen Zahlung des für die Inspektion oder Reparatur geschuldeten Betrags abgeholt, so gilt dies als Verzicht auf das Recht auf Reparatur. eingereichter Fall zugunsten von Priemus. Der Kunde stellt Priemus dann von sämtlichen Ansprüchen Dritter in Bezug auf diesen Artikel frei.

4. Fehler, Mängel oder Unvollkommenheiten, die der Kunde innerhalb der Garantiezeit nachweist und Priemus zuzurechnen sind – sofern sie unter die in diesem Artikel genannte Garantie fallen – werden schnellstmöglich auf Kosten repariert, ersetzt oder gegen Gutschrift zurückgenommen von Priemus.

5. Priemus übernimmt keine Garantie für Software, es sei denn, eine Garantie wurde ausdrücklich schriftlich zugesagt.

6. Der Kunde hat die zum Austausch oder zur Reparatur berechtigte Ware auf eigene Kosten und Gefahr an die von Priemus angegebene Adresse zu liefern.

7. Für Waren, denen ein von anderen Parteien als Priemus beigefügter Garantieschein vorliegt, gelten die Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen, soweit sie von den Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen abweichen.

8. Der Kunde kann sich nicht auf die Garantiebestimmungen berufen, wenn: a. wenn der Kunde die Ware vernachlässigt hat, b. wenn der Kunde Änderungen an der Ware vorgenommen hat oder durchführen lässt, einschließlich Reparaturen, die nicht von Priemus oder im Auftrag von Priemus durchgeführt wurden. C. unsachgemäßer oder nachlässiger Gebrauch, falscher Anschluss, falsche Netzspannung, Blitzschlag, Schäden durch Feuchtigkeitseinwirkung oder andere äußere Ursachen oder Katastrophen. D. Das Gerät wurde nicht auf die übliche Art und Weise oder wie in der Gebrauchsanweisung beschrieben gewartet. e. das Gerät mit ungeeignetem oder falschem Zubehör verwendet wird f. wenn der Kunde die Ware sonst fahrlässig behandelt hat

Artikel 13: Marke

1. Die auf den von Priemus gelieferten Waren angebrachten Fabrik- oder Warenzeichen oder Typen- oder Identifikationsnummern oder -schilder dürfen nicht entfernt, beschädigt oder verändert werden.

Artikel 14: Haftungsbeschränkung

1. Weder Priemus noch von ihr zum Zweck des Zustandekommens oder der Erfüllung eines Vertrags beauftragte Dritte haften für etwaige Schäden, die sich aus dem Vertrag ergeben und mit diesem im Zusammenhang stehen und die dem Kunden oder einem an der Vertragserfüllung beteiligten Dritten entstehen direkt oder indirekt leiden, unabhängig von der Ursache.

2. Unbeschadet des Vorstehenden haftet Priemus in keinem Fall: a. wegen Nichtlieferung oder verspäteter Lieferung; B. für Daten in Broschüren, Katalogen, Werbematerialien, Angeboten usw. im Falle nicht zurechenbarer Mängel (höhere Gewalt) im Sinne von Artikel 15; D. wenn der Kunde selbst oder ein Dritter die gelieferte Ware repariert, Änderungen daran vornimmt, sie zweckentfremdet verwendet, für die sie nicht geeignet oder bestimmt ist, die gelieferte Ware überlastet oder sonst unsachgemäß verwendet; e. für Schäden an Autos, Controllern oder anderen Gegenständen, die mit von Priemus gelieferter Hardware und/oder Software gelesen, geändert, gelöscht oder anderweitig verarbeitet wurden; F. für Handelsverluste und/oder Folgeschäden, die aus welchem ​​Grund auch immer entstehen; G. für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Hilfspersonen verursacht wurden; H. für Schäden, die durch gelieferte Software verursacht wurden; ich. für Schäden, die durch den Verlust von auf magnetischen oder nichtmagnetischen Informationsträgern aufgezeichneten Daten entstehen; j. für Schäden, die durch die Verwendung der von Priemus gelieferten Hardware entstehen.

3. Sollte Priemus trotz des Vorstehenden in jedem Fall für einen Schaden haftbar sein, haftet Priemus niemals für mehr als den Rechnungsbetrag der jeweiligen Vereinbarung.

4. Der Kunde stellt Priemus von sämtlichen Ansprüchen Dritter gegen Priemus frei

5. Die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen Haftungsausschlüsse oder -beschränkungen gelten nicht, soweit der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Priemus oder seinen leitenden Angestellten beruht.

Artikel 15: Nicht zurechenbare Mängel

1. Kann Priemus nach Abschluss des Vertrages diesen aufgrund von Umständen nicht erfüllen, mit denen bei Vertragsschluss nicht gerechnet werden konnte oder die Priemus nicht kennen, so gilt dies für den Kunden Priemus als nicht zurechenbares Versäumnis (höhere Gewalt) anzusehen.

2. Zu den unter 1. genannten Umständen zählen in jedem Fall Streiks, staatliche Maßnahmen, Lieferverzögerungen, Exportverbot, Aufruhr, Krieg, Mobilisierungstransportunmöglichkeiten, Einfuhrbeschränkungen, Fahrlässigkeit von Lieferanten und/oder Herstellern von Priemus sowie Hilfspersonen, Krankheit des Personals, Defekte an Hilfsmitteln oder Transportmitteln, Aussperrungen oder andere Arbeitsstörungen und Ereignisse, die von Priemus nicht angemessen versichert werden können.

3. Priemus hat das Recht, seine Verpflichtungen im Falle höherer Gewalt auszusetzen. Priemus ist außerdem berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen oder zu verlangen, dass der Inhalt des Vertrages so geändert wird, dass eine Durchführung weiterhin möglich ist. Priemus ist unter keinen Umständen zur Zahlung einer Geldstrafe oder Entschädigung verpflichtet. Priemus behält sich den Anspruch auf Vergütung der bereits erbrachten Leistungen und der entstandenen Kosten vor.

4. Priemus ist zur Aussetzung nicht befugt, wenn die Erfüllung dauerhaft unmöglich ist oder die vorübergehende Unmöglichkeit länger als sechs Monate andauert. In diesen Fällen kann der Vertrag von beiden Parteien aufgelöst werden, ohne dass der Kunde Anspruch auf Schadensersatz hat.

Artikel 16: Auflösung

1. Wenn der Kunde seinen Verpflichtungen gegenüber Priemus nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß nachkommt, sowie wenn er Insolvenz angemeldet hat, für zahlungsunfähig erklärt wird, einen Zahlungsaufschub beantragt oder wenn seine Gläubiger oder einige seiner Gläubiger zahlungsunfähig werden ihm einen Vergleich oder einen Vergleich anbietet, ferner im Falle der Pfändung seines Vermögens oder eines Teils davon, oder er zum Verkauf oder zur Liquidation seines Unternehmens übergeht, sowie im Todesfall, bei Unterstellung unter Vormundschaft oder bei sonstigem Verlust das Management oder die Führung von sein Geschäft, seine Waren oder einen Teil davon verliert, der Kunde von Rechts wegen in Verzug ist und alle Forderungen, die Priemus gegen ihn hat oder erwirbt, sofort fällig und zahlbar sind, ohne dass es einer Inverzugsetzung bedarf.

2. In den unter 1. genannten Fällen ist Priemus berechtigt, ohne Inverzugsetzung die weitere Erfüllung des Vertrags auszusetzen oder ihn ganz oder teilweise aufzulösen.

3. Priemus ist jederzeit berechtigt, vom Kunden Schadensersatz zu verlangen sowie die gelieferte Ware zurückzunehmen.

4. Wenn der Kunde den Vertrag auflösen möchte, muss er Priemus stets zunächst schriftlich in Verzug setzen und ihm eine angemessene Frist einräumen, um seinen Verpflichtungen nachzukommen oder Mängel zu beheben, wobei der Kunde die Mängel genau schriftlich beschreiben muss.

5. Der Kunde ist nicht berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen oder seine Verpflichtungen auszusetzen, wenn er selbst bereits mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen im Verzug ist.

6. Im Falle einer teilweisen Auflösung kann der Kunde keinen Anspruch auf Stornierung der von Priemus bereits erbrachten Leistungen geltend machen und Priemus hat vollen Anspruch auf Vergütung der von ihm bereits erbrachten Leistungen.

Artikel 17: Verbraucherkauf

1. Im Falle eines Verbraucherkaufs gelten die folgenden Bestimmungen oder Formulierungen nicht: Art. 4 Absatz 1 (soweit die Befugnis des Käufers zur Auflösung ausgeschlossen ist); Kunst. 7 Absatz 4 (ebd.); Kunst. 9 Absatz 5 (ebd.); Kunst. 9 Absätze 7 und 8; Kunst. 14 Absatz 2 Buchstabe g; Kunst. 16 Absatz 2 (soweit es sich um die Auflösungsbefugnis von Priemus handelt); Kunst. 18 Absatz 2 (zu ergänzen durch: „Der Kunde hat das Recht, innerhalb eines Monats, nachdem Priemus sich schriftlich auf die Bestimmungen von Absatz 2 berufen hat, das nach dem Gesetz zuständige Gericht anzurufen.“).

Artikel 18: Anwendbares Recht/zuständiges Gericht

1. Für alle Verträge gilt niederländisches Recht.

2. Das zuständige Gericht im Bezirk Den Haag entscheidet über alle Streitigkeiten, die zwischen Priemus und dem Kunden entstehen können, es sei denn, Priemus zieht es vor, die Streitigkeit dem zuständigen Gericht am Wohnort des Kunden vorzulegen, und mit Ausnahme davon der Streitigkeiten, die in die Zuständigkeit des Unterbezirksrichters fallen.

Standard-Werksgarantie oder 1 Jahr.